Spätestens seit dem 1. Januar 2025 ist die ESG-Berichterstattung für alle Unternehmen in der EU verpflichtend. Seither müssen sie ihre Nachhaltigkeitsleistungen dokumentieren und einmal pro Jahr transparent machen. Das gilt insbesondere in den Bereichen der REACH, RoHS oder PFAS-Vorschriften. Fehler können dabei für Unternehmen und ihre Entscheider ruinös werden, weiß J. E. van Lambalgen.
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