Ab 1. Januar 2023 tritt in Deutschland das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“, kurz „Lieferkettengesetz“ (LkSG) in Kraft. Österreich wartet noch ab. Ob so oder so: Es verpflichtet in jedem Fall größere Unternehmen und deren Lieferanten dazu, Umweltschutz- und Menschenrechtsstandards einzuhalten. Nachhaltig und fair zu wirtschaften ist somit keine leere Worthülse mehr. Dabei spielt das Vertragsmanagement eine bedeutende Rolle bei der Verwirklichung des LkSG auf Unternehmens- und Supply Chain-Ebene, führt Robin Schmeisser, MD von Fabasoft, in seinem exklusiven Fachbeitrag aus.
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