Das seit 1. Januar 2023 in Deutschland gültige Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), erhitzt die Gemüter. Befürworter sehen im sogenannten “Lieferkettengesetz” vor allem ein notwendiges Instrument, um Unternehmen zu nachhaltigerem Handeln zu motivieren und Verbesserungen bezüglich Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, fairer Bezahlung etc. zu erzielen. Andere wiederum sehen in der Verordnung ein eher ungeeignetes Instrument für Veränderungen in der Gesellschaft, dafür aber Bürokratiemonster.
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