Österreich hat es noch nicht, aber in Deutschland ist es seit 1. Januar 2023 in Kraft: Das Lieferkettengesetz. Damit kommen auf Unternehmen und ihre Lieferant:innen mannigfaltige Dokumentationspflichten zu hinsichtlich der Nachhaltigkeit ihrer Lieferketten. Die zum Gesetz gewordene EU-Richtlinie soll mittelfristig den weltweit grassierenden unlauteren Wettbewerb unterbinden.
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LKSG – Das Lieferkettengesetz rasch und professionell umsetzen
Ab 1. Januar 2023 tritt in Deutschland das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“, kurz „Lieferkettengesetz“ (LkSG) in Kraft. Österreich wartet noch ab. Ob so oder so: Es verpflichtet in jedem Fall größere Unternehmen und deren Lieferanten dazu, Umweltschutz- und Menschenrechtsstandards einzuhalten. Nachhaltig und fair zu wirtschaften ist somit keine leere Worthülse mehr. Dabei spielt das Vertragsmanagement eine bedeutende Rolle bei der Verwirklichung des LkSG auf Unternehmens- und Supply Chain-Ebene, führt Robin Schmeisser, MD von Fabasoft, in seinem exklusiven Fachbeitrag aus.
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In der Ausgabe BUSINESS+LOGISTIC-04-2019 befassen wir uns mit dem großen Thema „Abwracken“, und zwar dem Abwracken von Hochseeschiffen der sogenannten Panamax-Klasse. In der Ausgabe BUSINESS+LOGISTIC-04-2019 befassen wir uns zudem mit
WeiterlesenENERGIEMANAGEMENT – „Keiner will es wissen“
Obwohl mittelständische und große Unternehmen in den nächsten elf Monaten sogenannte Energieaudits durchführen müssen, glänzen sie vielfach vor allem durch Desinteresse und behandeln das Thema „Energiemanagement“ wie ein ungeliebtes Stiefkind.
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