
Wegen der dramatischen Entwicklungen der Corona-Pandemie setzt die deutsche Bundesregierung beim grenzübergreifenden Güterverkehr auf die weitere Verschärfung der Grenzkontrollen. In der neuen Einreiseverordnung wurden meisten Ausnahmen von den Corona-Testpflichten für die Transportwirtschaft gestrichen. Dadurch wird die Planungssicherheit für die Transportwirtschaft erheblich eingeschränkt, kritisiert der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik in Deutschland.
Die am 14. Januar 2021 in Kraft getretene Coronavirus- Einreiseverordnung erschwert jetzt den grenzüberschreitenden Güterverkehr in Europa erheblich. Denn die Ausnahmen bei den Corona-Testpflichten, welche auch die Transportwirtschaft begünstigte, sind faktisch gestrichen. Sie gelten für die in der Logistik im grenzüberschreitenden Güterverkehr Beschäftigten nur noch dann, wenn sie bei der Einreise nach Deutschland weder aus sogenannten ‚Hochinzidenz’- noch aus ,Virusvarianten-Gebieten‘ kommen.
Einreiseverordnung – Planungsschwierigkeiten bei Transportbranche
„Da das weitere Pandemiegeschehen in Europa jedoch unberechenbar bleibt und nicht absehbar ist, welche Länder oder Regionen sich zu sogenannten ,Virusvarianten-Gebieten’ entwickeln, steht die Speditions- und Logistikbranche nun vor massiven Planungsschwierigkeiten“, warnt daher jetzt der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik in einer Pressemeldung. Dadurch könnten Lieferketten erneut belastet werden und spürbare Versorgungsengpässe entstehen.
Verordnung bezieht Transportwirtschaft mit ein
Die neue Einreiseverordnung sieht vor, dass bei der Einreise nach Deutschland aus Ländern, in denen sich neue Virus-Mutationen verbreiten, jetzt auch Beschäftigte des Transportsektors (Lkw-Fahrer, Lokführer, Flugpersonal sowie Binnenschiffer und Seeleute) ein negatives Testergebnis vorweisen müssen. Das Problem dabei ist die Unberechenbarkeit des Pandemiegeschehens. So kann aus einem Risikogebiet sehr rasch ein Hochinzidenzgebiet werden. Mit der Kategorisierung Großbritanniens als ‚Virusvarianten-Gebiet‘ ist zudem eine weitere Maßnahmeneskalation hinzugekommen, die alle Länder in Europa betreffen kann. Mit andren Worten: Auch andere Regionen Europas könnten bald als ‚Virusvarianten-Gebiet‘ eingeordnet werden.
Internationale Tourenplanung kaum mehr möglich
„Eine mögliche Zunahme von Virusvarianten-Gebieten stellt die Touren- und Personaldispositionen international tätiger Speditionshäuser somit vor noch größere Herausforderungen“, so DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster in einer Presseaussendung. Hauptkritikpunkt ist dabei, dass das Fahrpersonal, das ohnehin weitgehend isoliert von anderen Menschen arbeitet und deshalb kaum zur Verbreitung des Virus beiträgt, jetzt an den Grenzen aufgehalten wird.
Lieferketten belastet. Eine weitere Verschärfung der Infektionslage dürfte daher die internationalen Lieferketten zusätzlich weiter belasten. Dies befürchtet auch F. Huster: „Die Einbeziehung des Güterverkehrssektors in den Geltungsbereich der Corona-Einreiseverordnung kann den Warenfluss zwischen den Ländern erheblich behindern.“ Ein Grund für seine Befürchtung: Deutschlands Nachbarländer wie etwa Österreich und andere haben derzeit noch keine ausreichenden Testkapazitäten.
Covid-Stauchaos – Negativbeispiel Südengland
Welche Belastungen auf die Transportlogistikwirtschaft durch solche Verordnungen zukommen können, haben die kilometer- und tagelangen Staus in Südengland während der Weihnachtstage des vergangenen Jahres auf dramatische Weise gezeigt. „Auch wenn mit der Corona-Einreiseverordnung ein grundsätzlich nachvollziehbares Bemühen der Bundesregierung zur Pandemie-Eindämmung vollzogen wurde, setzt diese beim Güterverkehr an der falschen Stelle an“, gibt F. Huster zu bedenken. Offen bleibt für ihn zudem die Beantwortung von Fragen der praktischen Umsetzung, die durch die fehlende Synchronisation mit den weiter geltenden Quarantäneverordnungen der Bundesländer zusätzlich erschwert wird.
Verbindliche Green Lane-Leitlinien gefordert
Der DSLV bekräftigt daher seine Forderung nach europaweit verbindlichen Regelungen nach den Vorgaben der Green Lanes Leitlinie der EU-Kommission. Sie soll die Grenzen für den Waren- und Güterverkehr offenhalten und gleichzeitig den Schutz der Gesundheit und die Versorgungssicherheit garantieren.