CORONA-SHUTDOWN – Rasche Lockerung bei Geschäften jeder Größe

Der österreichische Handelsverband fordert erste Lockerungen schon vor Ostern. (Foto: khv24 / www.pixelio.de
Corona-Shutdown : Der österreichische Handelsverband fordert erste Lockerungen schon vor Ostern. (Foto: khv24 / www.pixelio.de

Corona-Shutdown: In einer Aussendung empfiehlt der österreichische Handelsverband eine schrittweise Lockerung der Beschränkungen schon vor Ostern wie etwa ein Click & Collect für den Handel, ähnlich wie in der Gastronomie. Gleichzeitig hält er eine Differenzierung zwischen großen und kleinen Händlern nicht für sinnvoll. Die Maskenpflicht wird dabei zur Herausforderung für alle Händler.

In einer Presseaussendung vom 5. April zum Corona-Shutdown der Wirtschaft in Österreich lobt der österreichische Handelsverband, dass das Abholen vorbestellter Speisen in Gasthäusern wieder erlaubt ist. Das sei „ein sinnvoller Schritt der Bundesregierung, der auch in anderen Bereichen dringend notwendig ist, um die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise in Grenzen zu halten.“ Jetzt gehe es darum, einen konkreten Fahrplan für das strukturierte Hochfahren der vom Shutdown besonders betroffenen Branchen auszuarbeiten – selbstverständlich unter Beachtung der gesundheitlichen Behördenvorgaben, so die Händler-Interessensvertretung..

Erster Schritt: Click & Collect im Handel erlauben

In einem ersten Schritt zur Aufhebung des Corona-Shutdown sollte analog zur Abholung vorbestellter Speisen in der Gastronomie (sofern diese nicht vor Ort konsumiert werden) auch die Abholung vorbestellter Waren im Handel, also Click & Collect, noch vor Ostern ermöglicht werden. „Es macht aus epidemiologischer Sicht keinen Unterschied, ob ich mir das Steak im Restaurant ums Eck abhole oder das Buch beim lokalen Buchhändler. Daher fordern wir im Sinne der Fairness, Click & Collect im heimischen Handel noch diese Woche zuzulassen. Jeder Schritt, der unsere Gesundheit nicht gefährdet, aber der heimischen Wirtschaft hilft, ist jetzt ganz dringend erforderlich“, erklärt Handelssprecher Mag. Rainer Will im Namen des gesamten Handelsverband-Präsidiums.

Es macht aus epidemiologischer Sicht keinen Unterschied, ob ich mir das Steak im Restaurant ums Eck abhole oder das Buch beim lokalen Buchhändler.

Mag. Rainer Will, Sprecher Handelsverband

Zweiter Schritt: Öffnung des stationären Handels

R. Will: „Jeder Schritt, der unsere Gesundheit nicht gefährdet, aber der heimischen Wirtschaft hilft, ist jetzt ganz dringend erforderlich.“ (Foto: Stephan Doleschal)
R. Will: „Jeder Schritt, der unsere Gesundheit nicht gefährdet, aber der heimischen Wirtschaft hilft, ist jetzt ganz dringend erforderlich.“ (Foto: Stephan Doleschal)

Darüber hinaus empfiehlt der Handelsverband, spätestens nach Ostern im gesamten österreichischen Einzelhandel entsprechende Lockerungen vom Corona-Shutdown vorzusehen. Allerdings sollte hier eine möglichst einfache, unkomplizierte und nicht-diskriminierende Regelung gefunden werden, um die heimischen Konsumenten und auch die Handelsmitarbeiter nicht zu verwirren.

1-10 Regelung für alle. Chaotische, sich widersprechende oder fehlende Klarstellungen – welche Händler ab wann unter welchen Bedingungen wie lange offen halten dürfen – müssen unbedingt vermieden werden, damit nicht erneut unbedacht ein Streit innerhalb oder zwischen Wirtschaftsbranchen von außen entfacht wird. „Was wir derzeit auf keinen Fall brauchen, ist kollektive Verunsicherung durch unklare, komplizierte Regelungen. Wir schlagen daher eine ganz simple 1-10-Regel vor, um den Mindestsicherheitsabstand von einem Meter gewährleisten zu können: Ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche für jedes Geschäft – egal welche Branche, egal welche Unternehmensgröße, egal wie groß die Fläche“, appelliert R. Will an die politischen Entscheidungsträger.

Ausarbeitung unter Mitbeteiligung. Der Handelsverband erwartet sich hierzu, als überparteiliche Interessenvertretung mit tausenden Mitgliedern auch in diesem Prozess entsprechend einbezogen zu werden, um bei der Ausarbeitung der geplanten Lockerungen mitzuwirken, damit Bevorzugungen und Partikularinteressen hintangehalten werden.

Was wir derzeit auf keinen Fall brauchen, ist kollektive Verunsicherung durch unklare, komplizierte Regelungen.

Mag. Rainer Will, Sprecher Handelsverband

Maskenpflicht für Geschäfte ab 400m²

Klarheit erhofft sich der österreichische Handel auch beim Thema Maskenpflicht. Hier sind der Lebensmittelhandel sowie die Drogeriemärkte bereits in Vorleistung gegangen. Für die Händler steht die Gesundheit der Bevölkerung an oberster Stelle. Viele Kunden konnten sich daher in ausgewählten Filialen in den letzten Tagen bereits mit kostenfreien Masken, die von den Lebensmittelhändlern gestellt wurden, eindecken.

Maskenpflicht ab 400 m². Ab heute sind diese Masken in allen Lebensmittel- und Drogeriegeschäften mit mehr als 400m² Verkaufsfläche verpflichtend auszugeben. Bis es tatsächlich zu einem flächendeckenden Einsatz von Masken vom Burgenland bis Vorarlberg kommt, werden allerdings wohl noch einige Tage vergehen. „Informelle Signale der Bundesregierung stimmen uns zuversichtlich, dass es trotz des am Freitag beschlossenen Gesetzes vorerst noch zu keinen Strafen bei Missachtung der Maskenpflicht kommen wird, also die dafür erforderliche Verordnung vom Gesundheitsministerium noch nicht oder nicht in der Form erlassen wird“, so R. Will gegenüber den Medien.

Eine Maske pro Kunde. Kunden, die noch keine MNS-Maske besitzen, bekommen ab heute in den jeweiligen Geschäften eine Maske (sofern verfügbar), die Möglichkeit, sich die Hände zu desinfizieren, sowie einen desinfizierten Einkaufswagen. So kann zum einen die Kundenanzahl im Geschäft begrenzt und zum anderen das Abstandhalten in den Gängen noch einfacher eingehalten werden.

Ungeklärte Kostenfrage. Unklar bleibt jedoch weiterhin, wer für die dadurch entstehenden Mehrkosten schlussendlich aufkommen wird. Der Handelsverband schätzt die derzeitigen Beschaffungskosten für MNS-Masken auf rund 40 Cent bis ein Euro pro Stück. Wegen der sehr hohen Nachfrage sowie aufgrund von Lieferengpässen und Lieferverzögerungen sind die Weltmarktpreise zuletzt massiv gestiegen.

Maskenpflicht als Herausforderung. „Laut unseren Hochrechnungen wird allein der heimische Lebensmitteleinzelhandel bis Ostern rund zehn bis 15 Millionen Euro für die benötigten Masken ausgeben. Die zusätzlichen Personalkosten sind hierbei noch gar nicht eingerechnet. Daher sagen wir ganz klar: Händler sollen nach der kostenfreien Anlaufphase ihre Selbstkosten auch verrechnen dürfen“, so R. Will. Der Handelsverband empfiehlt der Bundesregierung, künftig allen Händlern die entgeltliche Abgabe der Masken zu ermöglichen – d.h. jeder Händler sollte selbst entscheiden dürfen, ob er die Masken gratis an die Kunden ausgeben will, oder dafür die Selbstkosten verrechnet, wenn es betriebswirtschaftlich erforderlich ist. Die Bundesregierung wiederum könnte den Maskenverkauf von der MwSt befreien (derzeit beträgt der Steuersatz 20%).

Lieferantenverzeichnis und Sammelbestellungen

Auf vielfachen Wunsch seiner Mitglieder werden auf der Handelsverband-Website unter www.handelsverband.at/schutzmasken seit letzter Woche auch Lieferanten für MNS-Masken gelistet. Alle Händler – vom KMU bis zum Großbetrieb – können über die Plattform Kontakt mit seriösen Anbietern aufnehmen und damit ihren Bedarf an Schutzmasken besser abdecken. Für KMU-Händler bietet der Handelsverband gemeinsam mit Partnern auch Sammelbestellungen an, um kostengünstigere Preise zu ermöglichen. Gerade KMU-Händlern empfehlen wir aber explizit, die gesetzlichen Regelungen abzuwarten, ob Bestellungen überhaupt erforderlich sind.

handelsverband.at

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