Die EU-Richtlinie zur ESG-Berichterstattung ist seit 1. Januar 2025 für allen Unternehmen in der EU verpflichtend. Seither müssen sie ihre Nachhaltigkeitsleistungen dokumentieren und einmal pro Jahr transparent machen. Betroffen sind davon EU-weit rund 50.000 Unternehmen. Für die Kritiker ist sie ein teures Bürokratiemonster, andere sehen sie als Chance. Ob so oder so: Fehler oder gar Fakes können für Unternehmen ruinös werden. Eine Bilanz.
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Die ESG-Berichterstattung (ESG = Environmental, Social, Governance): In Deutschland ist sie teilweise im sogenannten Lieferketten-Sorgfaltspflicht-Gesetz (LkSG) verankert, das unter der neuen schwarz-roten Regierung wieder abgeschafft werden soll. Ein neues Gesetz dafür ist in Arbeit. Und in Österreich wurde die EU-Richtlinie am 1. Januar 2026 im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichterstattungsgesetz (NaBeG) ratifiziert. Ansonsten ist sie integraler Bestandteil der sogenannten “Corporate Sustainable Reporting Directive” oder kurz: CSRD. Die CSRD wurde bereits von 20 Staaten in geltendes nationales Recht umgewandelt. Ob in nationales Recht gegossen oder nicht: Sie ist dennoch verpflichtend für alle Unternehmen innerhalb der EU mit mehr als 250 Mitarbeitern, mehr als 40 Millionen Euro Umsatz bzw. mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme. Seit 1. Januar 2026 ist sie aber auch verpflichtend für alle kapitalmarktorientierten kleineren und mittleren Unternehmen (KMU), sofern sie nicht von der Möglichkeit eines Aufschubs bis 2028 Gebrauch machen. Betroffen sind EU-weit rund 50.000 Unternehmen.
ESG-Berichterstattung – Bestandteil moderner Unternehmensführung
Um es vorwegzunehmen: Beliebt ist die ESG-Berichterstattung bei niemandem und gilt vielerorts als ein teures Bürokratiemonster. Ihre Befürworter sehen sie jedoch als wesentlichen Bestandteil der modernen Unternehmensführung. Sie umfasst nämlich die Offenlegung von Nachhaltigkeitsstrategien und gesellschaftlicher Verantwortung in Berichten, die eine Vielzahl von Kennzahlen aus dem ESG-Bereich thematisieren. Der gesellschaftliche Nutzen liegt dabei vor allem in der Förderung von Transparenz und Verantwortlichkeit. Unternehmen, die ESG-Berichte erstellen, zeigen offensiv ihr Engagement für Umwelt- und Sozialfragen sowie für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. Und genau das soll das Vertrauen der Stakeholder fördern und kann zu einer positiven Wahrnehmung in der Öffentlichkeit führen.
Berichte senken Risiken
Wirtschaftlich gesehen tragen ESG-Berichte zudem zur Risikominimierung bei, so die Befürworter. Sie kann sogar neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen. Unternehmen, die sich an die ESG-Standards halten, sind nämlich besser auf andere regulatorische Anforderungen vorbereitet. Sie können so auch die Entwicklung ihres Unternehmens positiv beeinflussen und fördern. Denn Investoren nutzen mittlerweile gerne ESG-Berichte als Entscheidungsgrundlage für ihre an Nachhaltigkeit orientierten Investments. Somit kann eine ESG-Berichterstattung im Idealfall die Kapitalbeschaffung erleichtern.
ESG-Berichterstattung – Was ihre Gegner sagen
So weit, so gut. Was der Gesetzgeber positiv mit der ESG-Berichterstattung bewirken will, ist jedoch für ihre Gegner das Gegenteil von gut. Sie argumentieren, dass die ESG-Berichterstattung vor allem die Effizienz von Unternehmen negativ beeinträchtigen kann. So könnten nämlich Investitionsentscheidungen getroffen werden, die zwar ESG-konform sind, sich jedoch nicht an der Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens orientieren. Und das würde wiederum die eigene Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen.
Mangel an Standards führt zu Fehlentscheidungen
Zudem mangle es an einer EU-weiten Standardisierung der ESG-Berichterstattung, so ein weiterer Vorwurf. Somit fehle es an konsistenten ESG-Maßnahmen und Berichtssystemen. Dies erschwere aussagekräftige Vergleiche zwischen Unternehmen und Branchen, so die Argumentation. Eine Verbesserung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit könne daher nur bedingt festgestellt werden und könne sogar zu irrigen Annahmen der eigenen Marktpositionierung führen. Und genau das kann dann die Basis für weitere fehlerhafte Investitionsentscheidungen sein.
Greenwashing-Risiko wächst
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die ESG-Berichterstattung das Greenwashing-Risiko fördert. Die Gegner der Berichtspflichten verweisen darauf, dass Unternehmen ihre ESG-Initiativen übertreiben oder irreführend darstellen. Sie unterstellen dabei, sozialbewusste Investoren anlocken zu wollen, ohne jedoch wesentliche Verbesserungen der eigenen Geschäftsabläufe tatsächlich vorzunehmen.
ESG-Berichterstattung und die Kreditvergabe
Und last but not least stellen die Kritiker den Zusammenhang zwischen ESG-Verpflichtungen und finanzieller Leistungen beispielsweise durch Banken in Frage. Sie argumentieren, dass die Konzentration auf ESG-Überlegungen nicht immer zu höheren Anlagerenditen führt. Diese Argumente spiegeln die Bedenken wider, dass die ESG-Berichterstattung mehr Schaden als Nutzen bringt, insbesondere wenn sie nicht richtig umgesetzt wird. Die Gegner der ESG-Berichterstattung kommen dabei aus verschiedenen Bereichen, darunter politische Gruppen, Wirtschaftsverbände und einige Unternehmen.
Was ESG-Berichte kosten
Was die Kritiker jedoch am meisten stört, ist die Tatsache, dass die ESG-Berichte richtig viel Geld kosten. Laut einer Studie von KonBriefing Research vom September 2024 entstehen dafür durchschnittliche Mehrkosten von einmalig 23.688 Euro und jährlich 72.590 Euro pro Unternehmen für Berichterstattung, Prüfung und Tagging. Im ersten Jahr der Berichtspflicht fallen somit durchschnittlich Mehrkosten von 96.278 Euro pro Unternehmen an. Das sind Kosten, welche die Bonität von Unternehmen natürlich beeinflussen, ohne sichtbaren Return on Invest (ROI). Diese Kostenflut ist jedoch gerade in Krisenzeiten, welche sie die Weltwirtschaft derzeit durchlebt, selbst für willige Entscheider ein Grund zur Opposition. Da ist es dann auch unerheblich, dass diese Kosten je nach Unternehmensgröße und Komplexität der Berichterstattung variieren können. Ob so oder so: dieses Geld muss von jedem berichtspflichtigen Unternehmen erst einmal verdient sein.
Wahrheitspflicht – Der Druck wächst

Der Druck auf die Unternehmen steigt jedenfalls, denn die Richtlinie fordert von den Unternehmen zudem eine Wahrheitspflicht mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen, wenn dieser Pflicht nicht genüge getan wird. Dabei spielt es für den Gesetzgeber keine Rolle, ob dieser Pflicht mit Absicht oder unabsichtlich nicht Folge geleistet wird. Eine fehlerhafte ESG-Berichterstattung belasten im Zweifel sowohl das beanstandete Unternehmen als auch dessen Führungskräfte. Dabei sind Bußgelder sogar ein vergleichsweise geringes Problem, obgleich diese bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes oder bis zu zehn Millionen Euro betragen können. Entscheider wie beispielsweise Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder können jetzt auch persönlich haftbar gemacht werden. Dies reicht bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen, und zwar dann, wenn die Berichterstattung als vorsätzlich fehlerhaft oder irreführend eingestuft wird. Entscheider müssen also nicht nur mit langwierigen Gerichtsverfahren rechnen, sondern sie laufen auch Gefahr, ihren guten Leumund nachhaltig zu verlieren. Gleichzeitig kann eine fehlerhafte ESG-Berichterstattung als Wettbewerbsverstoß gewertet werden, was zu weiteren rechtlichen Problemen führen kann. Und last but not least können bei einer Verurteilung andere Unternehmen, Investoren oder Kunden Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie durch fehlerhafte Berichterstattung geschädigt wurden. Dies kann beispielsweise auch den Kapitalanlagebetrug umfassen. Es ist daher entscheidend, dass Unternehmen ihre ESG-Berichterstattung sorgfältig und korrekt durchführen, um diese Risiken zu minimieren.
ESG-Berichterstattung – Software-Systeme versagen oft
Genau bei dieser Sorgfaltspflicht können Entscheider jedoch in eine große Berichts-Fallen tappen. So sagt etwa Jane Enny van Lambalgen*, dass die ESG-Berichterstattung in vielen Industrieunternehmen falsch sei, weil die zugrunde liegende Datenbasis von ERP- und EHSSystemen wie etwa von SAP und anderen nicht stimme. In weiten Teilen der Industrie im deutschsprachigen Raum seien nämlich die in solchen Systemen gespeicherten ESG-Informationen unvollständig oder sogar falsch. Daher können viele Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen nach geltenden Regelungen für Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie ethischer Betriebsführung (Environmental, Social, Governance) kaum bis garnicht erfüllen, so ihr Fazit. J. E. van Lambalgen hat als CEO der Beratungs- und Managementfirma Planet Industrial Excellence schon einige Industrieprojekte analysisert und spricht somit aus Erfahrung.
Schwierigkeiten bei Nachweisen in der Praxis
Die Fehleranfälligkeit gelte insbesondere für die Anforderungen der neuen EU-Regularien bezüglich Material-Compliance wie REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals), RoHS (Restriction of Hazardous Substances), POP (Persistent Organic Pollutants) und/oder PFAS (Per- and Polyfluoroalkyl Substances). In der betrieblichen Praxis erweise es sich häufig als problematisch bis unmöglich, alle vorgeschriebenen Nachweise etwa von Lieferanten zu erhalten und damit für die ESG-Berichte vollständig zu erbringen, um diese dann in den Software-Systemen zu erfassen, weiß die Managerin zu berichten. „Teilweise ist es ausgeschlossen, detaillierte Kenntnisse über jede einzelne Substanz in einem Produkt zu erlangen“, erläutert J. E. van Lambalgens die Schwierigkeiten weiter gegenüber den Medien. Zudem seien ESG- und Material-Compliance in der Praxis derart eng miteinander verwoben, dass der administrative Aufwand zur Erfüllung der Vorschriften gerade für viele mittelständische Unternehmen faktisch nicht zu stemmen ist, merkt sie an.
Folgen für Fehler sind “potenziell fatal”
Die Folgen dieser Problematiken bezeichnet die Managementberaterin als „potenziell fatal“. Viele Industriefirmen verstoßen nämlich auf diese Weise, ohne es zu wollen, gegen geltendes Recht. Denn dieser Verstoß fällt aufgrund der falschen Zahlen etwa in einem ERP-, EHS-System oder einer ESG-Plattform gar nicht auf. „In so einem Unternehmen möchte ich daher nicht zum Kreis der Verantwortungsträger gehören“, warnt die Management-Beraterin vor den Haftungsfolgen für Vorstand, Geschäftsführung, ESG- und IT-Leitung.
ESG-Berichterstattung – Verstöße an der Tagesordnung
Nach ihren Erfahrungen sind Verstöße gegen REACH, RoHS und die PFAS-Regulatorik daher an der Tagesordnung, weil in den ERP-Systemen falsche und teilweise völlig irreführende Daten dazu gespeichert sind. Die EU-Verordnung REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien) verpflichtet jedoch die Unternehmen, Informationen über die von ihnen hergestellten oder importierten Chemikalien zu sammeln und zu bewerten. Die EU-Richtlinie RoHS (Beschränkung gefährlicher Stoffe) beschränkt zudem die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe wie Blei, Quecksilber oder Cadmium in Elektro- und Elektronikgeräten. Bei PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) handelt es sich hingegen um eine Gruppe von über 4.700 Chemikalien, die aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften in vielen Produkten eingesetzt werden. Das Einsatzspektrum reicht hierbei von Textilien über Lebensmittelverpackungen und Grillpfannen bis hin zu Shampoo und Kosmetika. Aufgrund dieser Vielfalt unterliegen diese „Ewigkeitschemikalien“ zahlreichen Regularien. Sie reichen von REACH über Trinkwasserrichtlinien und Lebensmittelkontakt-Materialienvorschriften bis hin zur Pflanzenschutzgesetzgebung.
KI bringt Fake-ESGs ans Licht
J. E. van Lambalgen erklärt gegenüber den Medien: „Es handelt sich bei PFAS-Chemikalien durchweg um potenziell gesundheitsgefährdende Stoffe und die Unternehmen müssen den Umgang damit klar nachweisen. Andernfalls stehen hohe Geld- und möglicherweise sogar Haftstrafen im Raum.“ Nach Einschätzung der Managementberaterin sind viele Industriebetriebe „mit ihrer fake-facts-basierten ESG-Strategie bislang unter dem Radar geflogen, weil schlichtweg niemand die Datenbasis hinterfragt hat.“ Sie warnt jedoch davor, dass neue KI-Analysen alle diese falschen Informationen über kurz oder lang auffliegen lassen.
Wie bei Plagiaten an der Uni
Dabei zieht die Managementberaterin einen Vergleich: „Viele plagiierte Promotionen sind jahre- oder gar jahrzehntelang nicht aufgefallen, bis sich durch moderne Analysetechniken heute jeder irgendwo kopierte Satz nachvollziehen lässt. Ganz ähnlich werden künftig widersinnige ESG- und Material-Angaben auffliegen, sobald sie Plausibilitätsprüfungen unterzogen werden, etwa durch Analysen der Lieferkette und Vergleiche mit Wettbewerbern.“ Sie weist daher auf die möglichen Folgen hin: „Ebenso wie manch ein Akademiker seinen Doktortitel hergeben musste, dürfte sich künftig auch manch ein direkt oder indirekt für ESG oder Materialien Verantwortlicher in der Wirtschaft in einer äußerst unangenehmen Situation wiederfinden.“
Task Force für ESG-Daten
Die Managementberaterin empfiehlt daher Unternehmen, die bei ihrer ESG-Berichterstattung unter Regulierungen wie REACH, RoHS oder PFAS-Vorschriften fallen, „schleunigst eine Task Force ins Leben zu rufen”. Diese sollte dann den ESG- und Material-relevanten Datenbestand der Software-System genauestens unter die Lupe nehmen. Hierbei sollte nach ihren Projekterfahrungen schwerpunktmäßig den Fragen nach der Herkunft und der Plausibilität der Daten detailliert nachgegangen werden und geprüft werden, wie verlässlich sie sind.
ESG-Richtlinien in Kürze
Hinter der Abkürzung ESG stehen die drei Dimensionen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance). Diese Bereiche müssen Unternehmen seit 1. Januar 2025 systematisch messen und offenlegen.
Lange Zeit galt Nachhaltigkeitsberichterstattung als freiwilliges Instrument für Imagepflege oder Investor Relations. Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat die EU dies grundlegend geändert: Große Unternehmen sind nun verpflichtet, regelmäßig detaillierte Berichte über ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen sowie über ihre Governance-Strukturen zu veröffentlichen. EU-weit sind davon rund 50.000 Firmen betroffen.
Zentrales Element der ESG-Regulierung sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Sie definieren einheitlich, welche Daten Unternehmen erheben und veröffentlichen müssen – von CO2‑Emissionen über Arbeitsbedingungen bis hin zu Korruptionsprävention. Eine entscheidende Neuerung ist das Prinzip der „doppelten Wesentlichkeit“: Unternehmen müssen nicht nur berichten, wie Nachhaltigkeitsthemen ihr Geschäft beeinflussen, sondern auch, wie ihre Aktivitäten Umwelt und Gesellschaft verändern. Darüber hinaus wird ESG‑Reporting eng an die Finanzberichterstattung angelehnt: Nachhaltigkeitsdaten müssen künftig ähnlich detailliert, standardisiert und prüfbar sein wie klassische Bilanzzahlen.
Die ESG‑Richtlinien sind Teil eines umfassenden europäischen Regulierungsrahmens. Dazu zählen insbesondere die EU‑Taxonomie. Sie definiert, was als „nachhaltig“ gilt. Hinzu kommt die CSRD, die die Berichterstattung regelt, während die SFDR, die Finanzmarktteilnehmer zur Offenlegung zwingt. Damit sollen Kapitalströme gezielt in nachhaltige Aktivitäten gelenkt werden. Das Ziel ist dabei die Klimaneutralität der EU bis 2050.
| Jane Enny van Lambalgen Die Deutsch-Niederländerin ist Founding Partner und Geschäftsführerin der Firma Planet Industrial Excellence sowie Mitglied bei United Interim, einer führenden Community für Interim Manager im deutschsprachigen Raum. Sie ist im Diplomatic Council, einer globalen Denkfabrik mit Beraterstatus bei den Vereinten Nationen (UNO). Ihre Tätigkeit als Interim Managerin konzentriert sich auf Strategie, Operational Excellence, Turnaround, Supply Chain Management und Digital Transformation. Weitere Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind internationale Operations-Einsätze mit Fokus auf Produktion, Supply Chain und Logistik. |
