Rückverfolgbarkeit in der Textilbranche (Foto: Rainer Sturm / www.pixelio.de)

RÜCKVERFOLGBARKEIT – Nachhaltige Mode braucht Daten-Standards

Rückverfolgbarkeit – Geht es um „Grün“ und „Nachhaltig“, so kennen weder der Gesetzgeber mit seinem Lebensmittelgesetz (ab 2023) noch die Konsumenten ein Pardon und wollen das auch genau belegt haben. Was bei Lebensmitteln schon längst Usus ist, hält nun auch in Riesenschritten Einzug in der Mode- und Textilbranche. (Ein Fachbeitrag von Alexander Peterlik*) 

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