Kontakt
RS Verlag GmbH
Hanselmayergasse 9/4/5
1130 Wien, Österreich
Tel.: +43 1 23 616 18-10
E-Mail: office@journalismus.at
Impressum
Firma des Medieninhabers
RS Verlag GmbH, Hanselmayergasse 9/4/5, 1130 Wien, Tel.: +43 1 23 616 18-10, Fax: +43 1 2533033-3099, E-Mail: office@journalismus.at
Firmenbuchnummer: FN 333282x, Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien, UID-Nummer: ATU65216544, Berufsverband: Österreichischer Zeitschiften und Fachmedienverband, Berufsbezeichnung: Zeitschriftenverlag, Mitgliedstaat: Österreich, Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist a) das Verlagswesen (Herausgabe von periodischen Druckschriften), b) der Anzeigenverkauf, c) sämtliche Tätigkeiten, die zur Erreichung der unter a) und b) genannten Zwecke dienlich und/oder notwendig sind. Die Konzeption, Herausgabe und der Betrieb von elektronischen Medien sowie sämtliche daraus folgende Medienaktivitäten. Sitz: Wien, Vertretungsbefugte Organe: Hans-Joachim Schlobach, Gesellschafter RS Verlag GmbH: Hans-Joachim Schlobach, stille Beteiligung: keine, Treuhandverhältnisse: keine, Beteiligungen an anderen Medienunternehmen: keine, Grundlegende Richtung: rs-verlag-news.at ist eine österreichische, unabhängige Website-Plattform für Management- und Logistik, insbesondere für Wirtschaft, Logistik, Supply-Chain-Management, Beschaffung, Technik und IT.
Bankverbindungen
Raiffeisenbank Mistelbach
000-00.059.709 BLZ 32501
IBAN: AT 783250100000059709
BIC: RLNW AT WW MIB
Die mit blogistic.net verknüpften Sites werden nicht vom Betreiber betrieben, und der Betreiber ist nicht für den Inhalt irgendeiner verknüpften Website oder für irgendwelche in einer verknüpften Website enthaltenen Links oder änderungen solcher Websites verantwortlich. Aus einer Verknüpfung mit Websites kann für den Betreiber keine Meinung, Einstellung oder inhaltliche Billigung dieser Sites abgeleitet werden, noch kann eine Verbindung daraus zwischen dem Betreiber und den Betreibern der verlinkten Websites abgeleitet werden.
Alle Inhalte dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Wir gestatten ausdrücklich die Nutzung aller Daten für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch. Bei Vervielfältigung ist auf die Urheber- und Eigentumsrechte des Webseitenbetreibers ausdrücklich hinzuweisen. Inhalte dürfen in keiner Weise verändert werden und ohne schriftliche Genehmigung nicht auf anderen Internet-Seiten oder vernetzten Rechnern genutzt oder dargestellt werden. Jegliche Nutzung für öffentliche oder kommerzielle Zwecke bedarf der schriftlichen Zustimmung des Webseitenbetreibers. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen verpflichtet zur sofortigen Vernichtung aller ausgedruckten, kopierten, heruntergeladenen oder auf anderem Wege erworbenen Inhalte. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche behält sich der Webseitenbetreiber vor.
Die Informationen auf unseren Internet-Seiten werden mit größter Sorgfalt erstellt. Der Webseitenbetreiber übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Vollständigkeit oder Eignung für bestimmte Verwendungszwecke. Die Nutzung der auf den Internet-Seiten zur Verfügung gestellten Inhalte erfolgt auf alleinige Gefahr des Nutzers. Für etwaige Beschädigungen oder Ausfälle an Geräten übernimmt der Webseitenbetreiber keinerlei Haftung. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der RS Verlag GmbH
Auftragserteilung
1. Maßgeblich für den Auftrag sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste und unsere Auftragsbestätigung.
2. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Anzeigen im Rahmen eines Abschlusses – nach freiem Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
Auftragsabwicklung
3. Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres abzuwickeln.
4. Der Werbungstreibende hat nur dann Anspruch auf einen Nachlass, wenn er von vornherein einen Auftrag abgeschlossen hat, der zu einem Nachlass berechtigt. Wird ein Auftrag aus Gründen höherer Gewalt und aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zurück zu zahlten.
5. Der Ausschluss von Mitbewerbern kann nur bei einer Anzeigengröße von 1/2 Seite an aufwärts für zwei gegenüberliegende Seiten vereinbart werden.
6. Textanzeigen und solche, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht sofort als Anzeige erkennbar sind, werden als Werbung kenntlich gemacht.
7. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen werden dem Auftraggeber zurückgesandt. Der Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. In Zweifelsfällen unterwirft sich der Verlag den Empfehlungen des Gutachterausschusses für Druckreklamationen.
8. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungstreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
9. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen und Abbestellungen übernimmt der Verlag keine Haftung.
10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht bis zum Anzeigenschluss zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
11. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet zwei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige.
12. Beanstandungen sind innerhalb von acht Tagen nach Rechnungserhalt zu melden.
Berechnung und Zahlung
13. Der Verlag ist unter Umständen berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
14. Kosten für Druckstöcke, Matern, Zeichnungen und etwaige Reprokosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
15. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist.
16. Der Inserent erhält nach Erscheinen der Anzeige kostenlos ein Belegexemplar.
Allgemeines
17. Bei Betriebsstörung oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag auch dann Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 Prozent der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäß der Kalkulationsauflage zu bezahlen.